Die Handwerkskammer Lübeck hält uns auf dem Laufenden. Schauen Sie mal rein!

Corona-Überbrückungshilfen und weitere aktuelle Themen!

Corona-Überbrückungshilfe: Antragstellung jetzt möglich
Betriebe, deren Umsätze im April und Mai 2020 zusammengenommen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um mindestens 60 Prozent eingebrochen sind, können ab sofort Zuschüsse aus dem Programm „Überbrückungshilfe" beantragen. Die Anträge müssen bis spätestens 31.08.2020 gestellt werden.

Weitere Infos: www.hwk-luebeck.de/corona-schutzschirm

Härtefallfonds Schleswig-Holstein
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat einen Härtefallfonds für Betriebe aufgelegt, die bis Ende 2020 durch die Corona-Krise weiterhin Liquiditätsengpässe aufgrund hoher Umsatzausfälle haben, aber die Kriterien für die Beantragung der Überbrückungshilfe-Zuschüsse nicht erfüllen.

Weitere Infos: www.hwk-luebeck.de/corona-schutzschirm

Frist zur Aufrüstung von Kassensystemen: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bis 31.03.2021
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat mitgeteilt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine stillschweigende Fristverlängerung zur Aufrüstung von elektronischen Kassensystemen bis zum 31. März 2021 gewährt wird. Auf unserer Webseite finden Sie weitere Informationen zum Themenkomplex, die genauen Voraussetzungen zur Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung sowie die Erlasse des Finanzministeriums: https://bit.ly/2ZbADA7

 

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